Jugend-Arbeitsschutzuntersuchung

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen vorgeschrieben, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres (vor dem 18. Geburtstag) eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen.

Erstuntersuchung

Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Ausbildung. Sie erhalten die Untersuchungsberechtigungsscheine von der Schule, die Sie in der Abschlussklasse bzw. der neunten Jahrgangsstufe besuchen. Für die Erstuntersuchung erhalten Sie einen weißen Untersuchungsberechtigungsschein für Bayern und für die Nachuntersuchung einen roten Untersuchungsberechtigungsschein für Bayern. Außerdem erhalten Sie von der Schule ein Informationsheft, in dem alles noch mal erklärt wird.

Nachuntersuchung

Die Nachuntersuchung soll vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres durchgeführt werden, sofern der Jugendliche dann noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Was wird gemacht?

Vereinbaren Sie bitte für die Untersuchung einen Termin.

Die Formulare für die Untersuchung werden vom Jugendlichen selbst mitgebracht. Vordrucke sind auch bei der Gemeindeverwaltung, evtl. bei der Berufsschule oder beim Gewerbeaufsichtsamt erhältlich.Die Untersuchung beinhaltet die Erhebung der Krankengeschichte mit einem standardisierten Fragebogen, eine Ganzkörper- und Urinuntersuchung. Die Erhebung von Körpergröße und Gewicht, die Blutdruckmessung und ein Sehtest gehören ebenfalls dazu. Selten werden Ergänzungsuntersuchungen bei einem Facharzt veranlasst.

Was kostet´s?

Die Kosten für die Untersuchung werden vom Land übernommen.

Informationen
Bitte bringen Sie zu dieser Untersuchung auch Ihren Impfpass mit!